Das war wohl etwas zu schwammig formuliert. Die Archivierung selber ist auch keine Aufgabe eines "Hauptsystems" im Sinne der GDPdU.
Wollen wir Cadia in Verbindung mit einem "Archivisystem" und "Vorgelagertes System" zum Scannen mit Signierung der Eingangsrechnung nutzen ist für uns nur wichtig, dass Cadia GoBS gesetzeskonform ist:
Zitat:
Die Buchhaltungsanwendungen müssen i.S. der GoBS gesetzeskonform sein. Hier muss auf entsprechende Zertifizierungen, die auch der Gesetzgeber anerkennt, geachtet werden.
Der GOBS-konforme Betrieb der Buchhaltungssoftware erfüllt
fast alle Anforderungen der GDPdU
und:
Zitat:
Die GDPdU betrifft in erster Linie Daten in kaufmännischer Software wie z.B.
Finanzbuchhaltungen und hat nur indirekt mit elektronischer Archivierung zu tun.
Erst wenn Daten ausgelagert werden sollen, stellt die elektronische Archivierung
eine Option dar.
Die weiteren Anforderungen werden in den im "Speichersystem", "Vorgelagerten System" verwendeten Verfahren gelöst.